European Accessibility Act (EAA)
Der European Accessibility Act (EAA) – auf Deutsch: Europäisches Barrierefreiheitsgesetz – ist eine EU-Richtlinie (2019/882), die den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen im europäischen Binnenmarkt sicherstellen soll. Ziel ist es, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen und gleiche Bedingungen für Unternehmen in allen Mitgliedsstaaten zu schaffen. Die Richtlinie trat 2019 in Kraft und muss bis spätestens Juni 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.
Funktion und Bedeutung
- Harmonisierung in Europa:
Der EAA schafft einheitliche Anforderungen an die Barrierefreiheit, damit Nutzer*innen in allen EU-Ländern vergleichbare Standards vorfinden und Unternehmen keine unterschiedlichen nationalen Regelungen beachten müssen. - Verbraucherschutz und Inklusion:
Menschen mit Behinderungen erhalten durch den EAA einen besseren Zugang zu wichtigen Produkten und Dienstleistungen. Damit wird ihre digitale und gesellschaftliche Teilhabe gestärkt. - Rechtliche Verbindlichkeit:
Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt anbieten, müssen die Vorgaben bis Juni 2025 erfüllen. Ab diesem Zeitpunkt sind barrierefreie Lösungen verpflichtend.
Anwendungsbereich
Der EAA betrifft eine Vielzahl an Produkten und Dienstleistungen, die für den Alltag und die digitale Teilhabe besonders wichtig sind. Dazu gehören u. a.:
- Computer, Betriebssysteme, Smartphones und Tablets
- Bankdienstleistungen wie Geldautomaten, Online-Banking und Zahlungssysteme
- Telekommunikationsdienste und Endgeräte
- E-Books und Lesegeräte
- E-Commerce-Plattformen und Online-Shops
- Personenverkehrsdienste (z. B. Fahrkartenautomaten, Buchungs-Apps, Websites von Verkehrsanbietern)
- Behördliche digitale Services, wenn sie von der Richtlinie erfasst sind
Bezug zu WCAG und Standards
- Für digitale Inhalte orientiert sich der EAA an den WCAG 2.1 bzw. 2.2. Webseiten, mobile Apps und E-Books müssen nach diesen Richtlinien barrierefrei gestaltet sein.
- Ergänzend verweist der EAA auf die EN 301 549, die den europäischen Standard für barrierefreie IKT-Produkte und -Dienste darstellt.
Best Practices für Unternehmen
- Frühzeitige Umsetzung:
Unternehmen sollten nicht bis 2025 warten, sondern Barrierefreiheit bereits jetzt in Entwicklungs- und Redesign-Prozesse integrieren. - WCAG-Konformität sicherstellen:
Webseiten, Apps und digitale Services sollten mindestens die Stufe AA der WCAG 2.2 erfüllen. - Prüfung bestehender Systeme:
Bestehende Produkte, Shops oder Online-Banking-Lösungen sollten frühzeitig geprüft werden, um notwendige Anpassungen rechtzeitig umzusetzen. - Dokumentation und Nachweis:
Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Produkte und Services barrierefrei gestaltet sind – z. B. durch Audits, Zertifikate oder Prüfberichte.
Herausforderungen
- Komplexität der Anforderungen:
Der EAA betrifft nicht nur Websites, sondern auch physische Geräte, Software und Dienstleistungen. Für viele Unternehmen bedeutet dies eine große Umstellung. - Kosten und Ressourcen:
Die Umsetzung erfordert Know-how, zusätzliche Entwicklungszeit und gegebenenfalls externe Expertise. - Unterschiedliche nationale Ausgestaltung:
Obwohl die Richtlinie europaweit gilt, setzen die Mitgliedsstaaten sie eigenständig um. In Deutschland geschieht dies z. B. über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Österreich über das BGStG.
Fazit
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein entscheidender Schritt hin zu einem barrierefreien digitalen Binnenmarkt. Er verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind. Für die Praxis bedeutet das: Webseiten, Apps und digitale Services müssen spätestens ab 2025 den Vorgaben der WCAG und EN 301 549 entsprechen. Wer Barrierefreiheit frühzeitig umsetzt, verbessert nicht nur die Nutzererfahrung und rechtliche Sicherheit, sondern verschafft sich auch einen Wettbewerbsvorteil in einem zunehmend inklusiven Markt.