BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Deutschland)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das deutsche Umsetzungsgesetz des European Accessibility Act (EAA). Es trat im Juli 2021 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei anzubieten. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und einheitliche Standards im europäischen Binnenmarkt zu schaffen.

Funktion und Bedeutung

  • Verbindliche Anforderungen:
    Das BFSG schreibt vor, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sein müssen. Betroffen sind unter anderem Computer, Smartphones, Bankautomaten, E-Commerce und Telekommunikationsdienste.
  • Stärkung der Inklusion:
    Menschen mit Behinderungen erhalten durch barrierefreie Angebote gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen.
  • Rechtsrahmen für Unternehmen:
    Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, die Anforderungen bis Juni 2025 umzusetzen. Ab dann können Verstöße geahndet werden.

Anwendungsbereich

Das BFSG betrifft insbesondere:

  • digitale Dienstleistungen wie E-Commerce, Online-Banking, Telekommunikation
  • Geräte wie Computer, Smartphones, Tablets und deren Betriebssysteme
  • Fahrkartenautomaten und digitale Informationssysteme im öffentlichen Verkehr
  • E-Books und E-Reader

Bezug zu Standards

  • Das BFSG verweist auf die EN 301 549 als verbindlichen technischen Standard.
  • Für Websites und Apps gelten die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 bzw. 2.2, Stufe AA.

Herausforderungen

  • Nachrüstungen:
    Bestehende Systeme müssen angepasst werden, was technisch und organisatorisch aufwändig sein kann.
  • Komplexe Anforderungen:
    Unterschiedliche Branchen und Produkte sind betroffen – eine einheitliche Umsetzung ist nicht trivial.
  • Kontrolle und Sanktionen:
    Marktüberwachungsbehörden prüfen die Einhaltung. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder Verkaufsverbote.

Fazit

Das BFSG verpflichtet Unternehmen in Deutschland, digitale Produkte und Dienstleistungen ab 2025 barrierefrei zu gestalten. Damit setzt es den EAA national um und stärkt die digitale Teilhabe von Millionen Menschen. Unternehmen sollten rechtzeitig mit der Umsetzung beginnen, um Compliance, Nutzerfreundlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.

Verwandte Begriffe

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