Test: Muss meine Website gesetzlich barrierefrei sein?

Kostenloser Schnell-Check für Unternehmen, Vereine und öffentliche Stellen in Österreich und Deutschland. Erfahren Sie in einer Minute, ob Sie von der Barrierefreiheitspflicht betroffen sind.

EAA / Barrierefreiheit – Pflicht-Check
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Informationen zum Betreiber

Wir nutzen Ihre Angaben, um die richtige Rechtsgrundlage und die passenden nächsten Schritte zu bestimmen.


Rechtslage AT & DE

Berücksichtigt BFSG, BaFG, WZG & BITV 2.0.

100% Anonym

Sofort-Ergebnis im Browser. Keine E-Mail-Pflicht.

1 Minute

Nur wenige Fragen zur sofortigen Einschätzung.

Hinweis: Dieser Schnell-Check bietet eine erste rechtliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung

Wer ist von der Barrierefreiheitspflicht betroffen?

Seit dem 28. Juni 2025 gelten in der EU neue Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen. Dieser Test hilft Unternehmen, Vereinen und Behörden in Österreich und Deutschland, ihre Situation rechtlich einzuordnen.

1. Privatwirtschaft & Vereine

Rechtsgrundlage: BaFG (Österreich) & BFSG (Deutschland)

Betroffen sind Online-Shops, Dienstleister und Organisationen, die Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten.

  • Pflicht: Webseiten, Apps und Shops müssen barrierefrei sein.
  • Außnahmen: Unter 10 Mitarbeitenden UND unter 2 Mio. € Umsatz. In der Praxis hängt die genaue Bewertung jedoch vom Einzelfall ab.

2. Öffentliche Stellen & Behörden

Rechtsgrundlage: WZG (Österreich) & BITV 2.0 (Deutschland)

Für Bund, Länder, Kommunen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

  • Keine Ausnahmen: Gilt unabhängig von der Größe.
  • Standard: Prüfung nach WCAG 2.1 AA. In der Praxis empfehle ich schon heute eine Ausrichtung auf WCAG 2.2.

Unsicher bei der Einstufung? Hier Beratung anfragen.

Was passiert bei Nicht-Einhaltung?

Viele Betreiber hoffen, dass "nichts passiert". Spätestens seit dem 28. Juni 2025 ist diese Strategie mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden.

Bußgelder & Verfahren

Die Gesetze sehen empfindliche Geldbußen vor. Marktüberwachungsbehörden sind verpflichtet, Beschwerden von Verbrauchern nachzugehen.

Marktverlust

Millionen Menschen im deutschsprachigen Raum sind auf Barrierefreiheit angewiesen. Nicht-konforme Seiten schließen diese Zielgruppe aus.

Abmahnrisiko

Mitbewerber und Verbände können fehlende Barrierefreiheit als Wettbewerbsverstoß abmahnen.