Wer ist von der Barrierefreiheitspflicht betroffen?
Seit dem 28. Juni 2025 gelten in der EU neue Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen. Dieser Test hilft Unternehmen, Vereinen und Behörden in Österreich und Deutschland, ihre Situation rechtlich einzuordnen.
1. Privatwirtschaft & Vereine
Rechtsgrundlage: BaFG (Österreich) & BFSG (Deutschland)
Betroffen sind Online-Shops, Dienstleister und Organisationen, die Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten.
- Pflicht: Webseiten, Apps und Shops müssen barrierefrei sein.
- Außnahmen: Unter 10 Mitarbeitenden UND unter 2 Mio. € Umsatz. In der Praxis hängt die genaue Bewertung jedoch vom Einzelfall ab.
2. Öffentliche Stellen & Behörden
Rechtsgrundlage: WZG (Österreich) & BITV 2.0 (Deutschland)
Für Bund, Länder, Kommunen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts.
- Keine Ausnahmen: Gilt unabhängig von der Größe.
- Standard: Prüfung nach WCAG 2.1 AA. In der Praxis empfehle ich schon heute eine Ausrichtung auf WCAG 2.2.
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